Aarberg (BE): Der Kanton genehmigt die von der Gemeindeversammlung Aarberg am 23.05.2019 beschlossene Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Nutzungszonenplan und Baureglement) mit der neuen ZPP 17 Postareal und der geänderten UeO Postrain. Damit sind die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Realisierung des Richtprojekts von Atelier 5 mit regionalem Busbahnhof, Grossverteiler, Postfiliale sowie Dienstleistungsflächen und Wohnnutzungen geklärt.