Port (BE): Der Kanton genehmigt die revidierte Ortsplanung von Port. Damit erhält Port neben einer aktualisierten Grundordnung (Baureglement, Zonenplan, Schutzzonenplan, Baulinienplan) eine zeitgemässe Uferschutzplanung und zwei Richtpläne „Ortsentwicklung“ und „Ostportal Porttunnel“.